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Ärzte und Heilpraktiker

Ich strebe eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin an, wie das in vielen Ländern (z.B. USA und England) schon üblich ist. Die Möglichkeiten hierzu sind in Deutschland relativ neu und seit 2004 klar geregelt.


Die rechtliche Grundlage:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden, daß geistiges Heilen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten dient und sich grundsätzlich von der Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers unterscheidet. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken, da der Heiler keine Diagnose stellt.

Erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt/Heilpraktiker stammt. Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muß nicht in der Arztpraxis tätig werden. Der Heiler trägt dabei keine medizinische sondern seelsorgerische Verantwortung.

Verboten ist, Diagnosen zu stellen; die Verordnung von Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen; die Werbung mit Krankengeschichten/Dankschreiben und Werbung mit heilender Wirkung bestimmter Gegenstände.

Der Heiler ist dafür verantwortlich, daß der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt wird. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.


Ich gebe meinen Klienten vor der Behandlung ein Merkblatt mit entsprechenden Hinweisen und lasse mir den Erhalt schriftlich bestätigen. Auch weise ich meine Klienten anfangs darauf hin, daß jede Krankheit erst einmal medizinisch abgeklärt werden sollte. (Merkblatt ansehen)

Ich bin Mitglied im Dachverband geistiges Heilen und daher an den Verhaltenskodex des Verbandes gebunden. (Kodex ansehen)

Was ich unter Heilung verstehe, können Sie auf den entsprechenden Seiten nachlesen oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch klären. Ich wollte hier besonders auf die rechtlichen Gundlagen eingehen, da diese noch weitgehend unbekannt sind, was vielleicht der Grund für noch bestehende Berührungsängste ist.

Mein Bestreben ist es, konventionelle Behandlungsmethoden und alternative Methoden zusammenzubringen. Ich halte nichts von dogmatischen Sichtweisen, diese gibt es leider auf beiden Seiten. Wenn beide Seiten das Wohl ihrer Patienten über das eigene Denken stellen, dürfte dem aber nichts im Wege stehen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen abgesteckt hat liegt es nun an uns, einen gemeinsamen, auf den Menschen ausgerichteten Weg zu finden. Es ist keinem damit geholfen, wenn wir uns gegenseitig anfeinden. Die vorherrschende Methode ist die der Schulmedizin und das geistige Heilen kann eine sinnvolle Ergänzung dazu sein.
Es gibt sicher auf beiden Seiten schwarze Schafe, diese sind aber nicht die Regel. Nachdem das geistige Heilen lange Jahre ein Grauzone war, in der sich teilweise absurde Dinge abspielten, hat sich jetzt eine Möglichkeit ergeben, alles auf ein solides Fundament zu stellen. Ich möchte hiermit das meinige tun und eine Entwicklung zur Zusammenarbeit fördern. Dafür bin ich auch gerne bereit, Ihnen persönliche Rede und Antwort zu stehen.

Wie könnte eine Zusammenarbeit aussehen? Wenn Sie in Ihrer Praxis auf therapieresistente Menschen stoßen oder den Eindruck haben, daß es sich um ein psychosomatisches Leiden handelt, können Sie diesen Patienten zu mir schicken. Ich weiß, daß es im heutigen Praxis- und Klinikalltag oft an der Zeit mangelt, sich damit entsprechend zu beschäftigen. Als geistiger Heiler habe ich ständig mit solchen Menschen zu tun und daher eine andere Herangehensweise.

Mir ist daran gelegen, mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Ich kann Ihnen Bericht erstatten, was die Sitzung bei mir ergeben hat und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage vom Dachverband geistiges Heilen: www.dgh-ev.de

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